Bürgerentscheide

LuftbildBald ist es so weit.

 

Die Wielenbacher Bürger können am 25.05.2014 erstmalig über ein Bürgerbegehren, sowie über ein Ratsbegehren bzgl. der künftigen Gewerbeansiedelung im Wielenbacher Norden, entscheiden.

 

Anbei die Ausführungen, warum sie das Bürgerbegehren 1 mit einem klaren JA unterstützen sollten:  

 

– Der Bürgerentscheid 1 wurde initiiert, nachdem auf der Bürgerversammlung vom 13.02.2014 deutlicher Widerstand gegen das vorgestellte Gewerbegebiet Wielenbach Nord geäußert wurde.

– Das Bürgerbegehren möchte, dass in einer so wichtigen Sache die Bürgerinnen und Bürger selber entscheiden können. Dass in kurzer Zeit weit mehr als die erforderliche Zahl an Unterschriften für den Bürgerentscheid erreicht wurden zeigt, dass hier erheblicher Handlungsbedarf besteht.

– Da vielen Bürgerinnen und Bürgern offenbar nicht genügend klar war, was mit welchen Folgen geplant ist und welche anderen Möglichkeiten vorhanden sind, verfolgen die Initiatoren das Ziel der Transparenz und wollen die Bürgerinnen und Bürger mit einbeziehen.

– Es handelt sich bei den vorgesehenen Gewerbeflächen im Norden Wielenbachs um das Gebiet westlich der Pähler Straße (mit Aufstellung eines Bebauungsplans zu einem Misch- und Gewerbegebiet) sowie um das Gebiet östlich der Pähler Straße.

– Der Bürgerentscheid 1 richtet sich gegen alle Gewerbestandorte im Norden Wielenbachs West und Ost (mit der Folge, dass der Flächennutzungsplan entsprechend geändert wird). Folgende Gründe sind dafür v.a. zu nennen:

  • dass Wielenbach bereits ein Gewerbegebiet im Süden hat, das noch nicht vollständig ausgeschöpft ist,
  • dass es Bedenken des Landesamtes für Umwelt („Fischzucht“) vom Dezember 2013 und von den Anwohnern gegen die westliche sowie östliche Flächeals Gewerbestandorte gibt,
  • dass die Gemeinde die Flächen östlich der Pähler Straße nicht nur „parkt“, sondern tatsächlich als Gewerbegebiet nutzen will und sich durch den Bau der „neuen“ Straße erschlossene Grundstücke ergeben,
  • dass hohe Kosten für die Erschließung (Neubau Straße) und den Ankauf benötigter Flächen anfallen,
  • dass anders als bei einem Mischgebiet, gegen das sich das Bürgerbegehren nicht richtet, bei Gewerbegebieten mit einer Verkehrsbelastung rund um die Uhr zu rechnen sein wird,
  • dass inzwischen die Planungen für den Ausbau der B 2 bekannt wurden mit erheblichen Folgen für den Ort Wielenbach und dass sich dort neue Perspektiven für weitere Gewerbeflächen ergeben (nur bei Bedarf!) und dies den Verlauf des Ausbaus der B 2 mitbestimmen kann.

 

-> Unter diesen Umständen ergibt sich aus dem Bürgerentscheid 1, dass erst alle Möglichkeiten für das Gewerbegebiet an der B2 vollständig genutzt werden sollen und somit erhoffte Steuereinnahmen auch dort erzielt werden können.

Beim Bürgerentscheid 2 (Ratsbegehren der Gemeinde) sollten sie dann bitte NEIN ankreuzen. Muster-Stimmzettel

Deshalb, kommen sie zu den Infoveranstaltungen und nutzen sie am 25.05.2014 die Möglichkeit, die Entwicklung unserer Heimatgemeinde aktiv mitzubstimmen.

 

 

 

Gemeinde Wielenbach 736px-Wielenbach_in_WM
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